Zürich Endreinigung gehört zu Nekleevitch Services

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NEKLEEVITCH Services | Zürich Endreinigung
Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von Nekleevitch Services, Inhaberin Lidiya Nekleevitch, Seewadelstrasse 5, 8910 Affoltern am Albis (nachfolgend „Anbieter") über die Website zuerich-endreinigung.ch angeboten und erbracht werden.

Mit der Buchung einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

§ 2 Leistungsangebot

Der Anbieter erbringt Reinigungsdienstleistungen im Kanton Zürich sowie in angrenzenden Kantonen, insbesondere:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder Offerte. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags.

§ 3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter eine Buchungsanfrage des Kunden schriftlich per E-Mail oder über das Buchungsformular bestätigt.

Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung, welche die vereinbarten Leistungen, den Fixpreis sowie den Ausführungstermin enthält.

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise sind Fixpreise in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG.

Neukunden sowie Einmalkunden leisten die Zahlung im Voraus.

Akzeptierte Zahlungsmittel:

Stammkunden können nach Ermessen des Anbieters auf Rechnung bezahlen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung zu berechnen.

§ 5 Abnahmegarantie und persönliche Begleitung

Bei Umzugsreinigungen bietet der Anbieter eine Abnahmebegleitung an.

Ein Mitarbeiter des Anbieters ist bei der Wohnungsübergabe anwesend und behebt allfällige beanstandete Punkte direkt vor Ort und ohne zusätzliche Kosten, sofern diese die vereinbarten Reinigungsleistungen betreffen.

Sollten nach der Übergabe durch die Verwaltung oder den Vermieter berechtigte Beanstandungen erfolgen, verpflichtet sich der Anbieter, diese innerhalb von 48 Stunden kostenlos zu beheben.

Die Abnahmegarantie gilt ausschliesslich für die vertraglich vereinbarten Leistungen und setzt voraus, dass der Anbieter Zugang zur Liegenschaft erhält.

Die Garantie gilt bis zur Unterzeichnung des Abgabeprotokolls durch Vermieter oder Verwaltung und Mieter. Nach Unterzeichnung gilt die Reinigung als akzeptiert.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass dem Anbieter zum vereinbarten Termin uneingeschränkter Zugang zur Liegenschaft gewährt wird.

Die zu reinigende Wohnung oder Liegenschaft muss vollständig geräumt und frei von Möbeln, persönlichen Gegenständen und Abfällen sein, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter vorab über besondere Umstände zu informieren, insbesondere über:

Der Zugang zu Fenstern oder anderen zu reinigenden Bereichen muss mit üblichen Hilfsmitteln möglich sein. Bereiche, die nur über eine Standardleiter erreichbar sind, können gereinigt werden. Der Einsatz von spezieller Kletter- oder Sicherungsausrüstung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Sollte die Liegenschaft zum vereinbarten Termin nicht vollständig geräumt sein oder der Zugang nicht möglich sein, behält sich der Anbieter vor, Zusatzkosten zu verrechnen oder den Termin zu verschieben.

§ 7 Stornierung und Terminänderung

Stornierungen oder Terminverschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.

Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin kann der Anbieter eine Ausfallentschädigung von 50 % des vereinbarten Fixpreises verrechnen.

Ist der Zugang zur Liegenschaft zum vereinbarten Termin nicht möglich oder erscheint der Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht, kann der volle Betrag in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeitenden nachweislich und schuldhaft verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für bereits bestehende Schäden, die vor Beginn der Reinigung nicht gemeldet wurden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, den Zustand der Liegenschaft vor Beginn der Reinigung gemeinsam zu dokumentieren.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags und in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website ersichtlich.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Affoltern am Albis, Kanton Zürich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

§ 11 Leistungsumfang und Ausschlüsse

Der vereinbarte Fixpreis beinhaltet die professionelle Reinigung der vereinbarten Räume gemäss Offerte.

Bodenreinigung

Der Fixpreis beinhaltet:

Teppiche:

Das Staubsaugen von Teppichen ist im Standardpreis enthalten.

Eine Teppichshampoonierung oder Tiefenreinigung mittels Extraktionsmaschine gilt als Zusatzleistung und ist nicht im Basispreis enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Storen (Lamellenstoren / Rollläden)

Die Reinigung der Storen ist im Standard-Fixpreis enthalten, vorausgesetzt sie sind zugänglich.

Leistungen:

Die Zugbänder (Schnüre) und das Innere des Storenkastens werden auf einen sichtbaren Reinigungsstandard gereinigt.

Bei stark verwitterten, brüchigen oder dauerhaft verfärbten Materialien kann keine vollständige optische Wiederherstellung garantiert werden.

Nicht enthaltene Leistungen

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Standardauftrags, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden:

Voraussetzungen für die Reinigung

Für die Durchführung der Reinigung gelten folgende Voraussetzungen:

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Anbieter Zusatzkosten verrechnen oder den Auftrag anpassen.

Nekleevitch Services | Lidiya Nekleevitch | Seewadelstrasse 5, 8910 Affoltern am Albis | info@zuerich-endreinigung.ch | 076 501 77 38

Öffnungszeiten
Mo–Fr 08:00–19:00
Sa 08:00–16:00
Adresse
Zürich Endreinigung
Seewadelstrasse 5, 8910 Affoltern am Albis